Promillerechner

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Wein:  mit   Alkohol
Schnaps:  mit   Alkohol





Wie viele Promille sind erlaubt beim Fahren?

Absolutes Verbot alkoholischer Getränke - 0,0 Promille

  • Geldbuße für Führerscheininhaber unter 21 Jahren und für Führerscheininhaber in der Probezeit:
    2 Punkte, 125 Euro Geldbuße, Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre (und Aufbauseminar)

Relative Fahruntüchtigkeit - 0,3 bis unter 0,5 Promille

  • Nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.
  • Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn ein Unfall passiert:
    7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis - 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer.

Relative Fahruntüchtigkeit - ab 0,5 Promille

  • Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
    1. Verstoß: 4 Punkte, 250 (500) Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot,
    2. Verstoß: 4 Punkte, 500 (1000) Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot,
    jeder weitere Verstoß: 4 Punkte, 750 (1500) Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot,
    (in Kursivschrift sind die geplanten Bußgelderhöhungen ab 2009 angegeben)
  • Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn ein Unfall passiert:
    7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis - 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer,
    bei einem Unfall: Schadenersatz, Schmerzensgeld, eventuelle Rente an Unfallopfer

Absolute Fahruntüchtigkeit - ab 1,1 Promille

  • Strafbar:
    7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis - 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer,
    bei einem Unfall: Schadenersatz, Schmerzensgeld, eventuelle Rente an Unfallopfer

Bei Entzug der Fahrerlaubnis kann der Führerschein nach der Sperrfrist oft nur nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten neu beantragt werden. Dies gilt beispielsweise für mehrfache Alkohol-Verstöße oder Fahrten bei einem Alkoholgehalt ab 1,6 Promille oder Drogenverstößen.

Beim Fahrrad beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,6 Promille, beim Schiff erst ab 2,0 Promille.


Promillegrenzen im Ausland

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die generellen Promillegrenzen im Ausland. Nähere Informationen finden sich beim Auswärtigen Amt unter den Reise- und Sicherheitshinweisen für das jeweilige Land.

Albanien0,0 ‰  Jersey0,8 ‰  San Marino0,5 ‰ 
Andorra0,5 ‰  Kanada0,8 ‰  Schweden0,2 ‰ 
Armenien0,0 ‰  Kroatien0,0 ‰  Schweiz0,5 ‰ 
Aserbaidschan0,0 ‰  Lettland0,5 ‰  Serbien0,5 ‰ 
Australien0,5 ‰  Liechtenstein0,8 ‰  Slowakei0,0 ‰ 
Belgien0,5 ‰  Litauen0,4 ‰  Slowenien0,5 ‰ 
Bosnien-Herzegowina0,5 ‰  Luxemburg0,8 ‰  Spanien0,5 ‰ 
Bulgarien0,5 ‰  Malta0,8 ‰  Tschechien0,0 ‰ 
Dänemark0,5 ‰  Mazedonien0,5 ‰  Türkei0,5 ‰ 
Estland0,2 ‰  Moldawien0,3 ‰  Ukraine0,0 ‰ 
Finnland0,5 ‰  Monaco0,5 ‰  Ungarn0,0 ‰ 
Frankreich0,5 ‰  Montenegro0,5 ‰  USA0,8 ‰ 
Georgien0,3 ‰  Neuseeland0,8 ‰  Vereinigtes Königreich0,8 ‰ 
Gibraltar0,5 ‰  Niederlande0,5 ‰  Weißrussland0,0 ‰ 
Griechenland0,5 ‰  Norwegen0,2 ‰  Zypern0,5 ‰ 
Guernsey0,8 ‰  Österreich0,5 ‰    
Irland0,8 ‰  Polen0,2 ‰    
Island0,5 ‰  Portugal0,5 ‰    
Isle of Man0,8 ‰  Rumänien0,0 ‰    
Italien0,5 ‰  Russland0,5 ‰    

Daneben gibt es noch in wenigen Ländern Sonderregelungen für bestimmte Fahrzeugtypen oder Führerscheinneulinge. So gelten in Griechenland 0,2 ‰ für Motorradfahrer, für Anhängergespanne gelten in der Türkei 0,0 ‰. Eigene Promillegrenzen für Fahranfänger, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gibt es in Österreich (0,1 ‰), Spanien (0,3 ‰), Griechenland (0,2 ‰) und Lettland (0,2 ‰). In den Niederlanden gilt die spezielle Promillegrenze von 0,2 ‰ für Fahranfänger sogar über einen Zeitraum von fünf Jahren.