Punktesystem - Verkehrszentralregister


Generelles

Für Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße ab 40 Euro belegt werden, gibt es einen bis vier Punkte. Für Straftaten gibt es fünf bis sieben Punkte.
Ein Beispiel für eine Ordnungswidrigkeit: Außerorts 41 km/h zu schnell gefahren bedeutet 3 Punkte, 100 Euro Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot.

Ablauf

  • Bei 8 - 13 Punkten: Hinweis der Behörde, eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar wird nahegelegt. Das Aufbauseminar ist auf eigene Kosten zu bezahlen, findet bei einer anerkannten Fahrschule statt und besteht normalerweise aus Gruppengesprächen und einer Fahrprobe.
  • Bei 14 - 17 Punkten: Anordnung der Behörde, eine Teilnahme an einem Aufbauseminar ist Pflicht. Wird der Behörde keine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
    Falls in den letzten fünf Jahren bereits ein Seminar besucht wurde, erfolgt stattdessen der Hinweis, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Beratung ist auf eigene Kosten zu bezahlen und besteht aus einem Einzelgespräch mit einem Psychologen sowie einer eventuellen Fahrprobe.
  • Ab 18 Punkten: Die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Löschung von Punkten

Punkte werden nur automatisch gelöscht, wenn innerhalb der Fristen keine weiteren Einträge dazukommen. Bei Fahrern, die noch in der Probezeit sind, werden keine Punkte gelöscht.

  • Nach 2 Jahren und einem Jahr Frist: Bei Ordnungswidrigkeiten
  • Nach 5 Jahren und einem Jahr Frist: Bei Straftaten, die nicht mit Alkohol/Drogen in Zusammenhang stehen und Verbote, die fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge betreffen
  • Nach 10 Jahren und einem Jahr Frist: Bei Straftaten, die mit Alkohol/Drogen in Zusammenhang stehen und Entziehung/Nichterteilen der Fahrerlaubnis

Abbau von Punkten durch Bonussystem

Der Abbau von Punkten durch das Bonussystem ist nur einmal in 5 Jahren möglich.
Die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar bringt 4 Punkte Abzug bei einem Punktestand von 4 - 8 Punkten oder 2 Punkte Abzug bei einem Punktestand von 9 - 13 Punkten.
Die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischer Beratung bringt 2 Punkte Abzug.

Weitere Informationen

Eine Auskunft über den eigenen Punktestand gibt es beim Kraftfahrt-Bundesamt.