In bestimmten Gebieten dürfen einige ältere Fahrzeuge nicht mehr fahren, um die Feinstaubbelastung der Bevölkerung zu reduzieren. Eine größere Feinstaubquelle, vor allem in Städten, sind Dieselmotoren. Die Feinstaubpartikel sind zu winzig, um vom Körper ausgefiltert zu werden und belasten daher die Atemwege. Nichtsdestotrotz sind von dem Verbot auch Fahrzeuge mit Benzinmotor betroffen.
Damit sich die Fahrverbote besser kontrollieren lassen, gibt es farbige Plaketten zur Kennzeichnung der Fahrzeuge.
Seit dem 1. März 2007 gilt die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung. Diese "Feinstaubverordnung" oder "Plakettenverordnung" teilt Autos, Lkws und Busse je nach Partikelemission in vier verschiedene Schadstoffgruppen ein.
Die Plaketten für die Schadstoffgruppen 2, 3 und 4 sind rot, gelb und grün. Für die schlechteste Schadstoffgruppe 1 gibt es keine Plakette.


Die Fahrzeuge lassen sich anhand der Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein (bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I) den einzelnen Schadstoffgruppen zuordnen. Zur Schadstoffgruppe 1 zählen beispielsweise ältere Diesel-Fahrzeuge.
Hier können Sie Ihr Fahrzeug zuordnen (DEKRA) und
hier finden Sie eine zusätzliche Übersichtstabelle (GTÜ).
Nicht betroffen sind Mopeds, Motorräder, Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge von Schwerbehinderten und Einsatzfahrzeuge. Für Trikes und Quads, die als Motorräder zugelassen sind, wird ebenfalls keine Plakette gebraucht.
Ausgegeben werden die Plaketten von den Zulassungsbehörden und den zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen (z.B. TÜV, DEKRA). Einige Zulassungsbehörden bieten auch eine Onlinebestellmöglichkeit an. Die Feinstaubplakette kostet ca. fünf Euro. Das Kennzeichen wird fälschungssicher auf der Feinstaubplakette notiert (Blankoplaketten ohne eingetragenes Kennzeichen werden nicht ausgegeben). Ankleben darf man die Plakette selber. Die Feinstaubplakette sollte rechts innen an der Windschutzscheibe angebracht werden.
Eine generelle Pflicht für Plaketten gibt es nicht - nur wer eine Umweltzone befahren will, benötigt eine Plakette. Die zuständige Behörde hat je nach Einzelfall auch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen und das Fahrzeug von der Plakettenpflicht zu befreien. Die Befreiung gilt dann aber nicht bundesweit, sondern nur für die lokale Umweltzone.
Für Fahrzeuge in der schlechtesten Schadstoffgruppe empfiehlt sich als Ausweg eine Nachrüstung in der Werkstatt mit Rußpartikel-Filtern o.ä. - zusätzliche Vorteile: Man zahlt dann auch weniger Kfz-Steuer und hat einen höheren Wiederverkaufswert für das Fahrzeug.
Bei einer Kennzeichenänderung (z.B. durch Umzug) oder falls die Windschutzscheibe ausgetauscht wird, muss die Plakette erneuert werden. Das ist ebenfalls möglich, wenn sich durch die Nachrüstung eines Partikelfilters eine bessere Plakette erreichen lässt.
Auch ausländische Fahrzeuge, die eine Umweltzone befahren wollen, benötigen eine Feinstaubplakette. Das gilt auch für kurze Besuche oder touristische Anlässe.
An den Grenzübergängen sind die Plaketten nicht erhältlich, aber man kann eine Kopie der ausländischen Zulassungspapiere vorab an die Zulassungsstelle schicken oder direkt vor Ort vorstellig werden. Je nach Kommune ist eventuell auch eine Ausnahmegenehmigung möglich.
Beim TÜV Süd lassen sich für ausländische Fahrzeuge die Plaketten auch online bestellen (Kosten allerdings knapp 15 Euro, Zahlung per Kreditkarte). Dazu wird eine eingescannte Kopie der Zulassungspapiere benötigt. Die Plakette selbst wird dann zugeschickt. Unter folgendem Link finden Sie eine mehrsprachige Bestellmöglichkeit (z.B. für Fahrzeuge aus Österreich, der Schweiz, der Tschechischen Republik, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Italien und Polen).
Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden können einzelne Gebiete für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen sperren. Beginn und Ende solcher Umweltzonen werden mit folgenden Schildern gekennzeichnet:

Ein Zusatzzeichen zeigt an, welche Plakette für die Weiterfahrt benötigt wird:
Wer ohne entsprechende Plakette in einer Umweltzone erwischt wird, zahlt 40 Euro und bekommt einen Punkt - auch wenn das Fahrzeug die richtige Schadstoffgruppe hat.
Seit dem 1. Januar 2008 sind die ersten Umweltzonen eingerichtet - in Berlin, Köln und Hannover. Am 12. Januar zog Dortmund nach. Zum 1. März 2008 wurden in Baden-Württemberg acht Umweltzonen eingerichtet: In Stuttgart, Mannheim, Reutlingen, Ludwigsburg, Tübingen, Schwäbisch Gmünd, Leonberg und Ilsfeld.
Im Jahr 2008 ziehen Pleidelsheim (1.7.), Regensburg (1.9.), Augsburg (1.10.) und Frankfurt am Main (1.10.) nach. Zum Jahreswechsel 2008/2009 folgen Karlsruhe, Heilbronn, Ulm und Neu-Ulm.
Hier finden Sie eine Übersichtskarte der bestehenden und geplanten Umweltzonen (Umweltbundesamt), detaillierte Informationen zu den Luftreinhalteplänen finden Sie hier (ebenfalls Umweltbundesamt).
Bei den derzeit existierenden Umweltzonen spielt die Farbe der Feinstaubplakette noch keine Rolle. Sie dürfen sowohl mit roter, gelber und grüner Plakette befahren werden. Die Pläne für Umweltzonen, die nur mit gelber/grüner oder sogar nur mit grüner Plakette befahren werden dürfen, sind noch nicht umgesetzt.