EU-Führerschein


EU-Fahrerlaubnisklassen

Folgende Fahrerlaubnisklassen sind EU-weit geregelt: Klasse A (Motorräder), Klasse B (Auto), Klasse C (Lkw), Klasse D (Bus) sowie die Anhänger-Zusatzklasse E (im Kombination: B+E, C+E, D+E).
Daneben sind noch Unterklassen festgelegt, die aber nicht in jedem EU-Mitgliedsland existieren müssen. Dies sind die Unterklassen A1, B1, C1, C1+E, D1 und D1+E.
Daneben können noch nationale Klassen existieren, die in anderen EU-Mitgliedsländern aber nicht unbedingt anerkannt werden müssen. In Deutschland sind dies die Klassen L (Traktor), M (Kleinkraftrad), S (Leichtfahrzeug) und T (Zugmaschine).

Ebenfalls geregelt sind die zusätzlichen Schlüsselzahlen, die für Fahrbeschränkungen und Fahrzeuganpassungen gedacht sind. Die Codenummern 01 bis 99 gelten EU-weit, während die Codenummern ab 100 nur im Inland gelten.

Eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D ist zunächst auf 5 Jahre befristet, danach muss eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Ab einem Alter von 50 Jahren gilt dies auch für Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1+E, D1 und D1+E.


Fahrerlaubnisklassen in Deutschland


Klasse AMotorräder mit mehr als 50 cm3 Hubraum oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Klasse A (beschränkt)Motorräder mit max. 25 kW Leistung und nicht mehr als 0,16 kW pro kg (Beschränkung während der ersten zwei Jahre, wenn Alter unter 25 Jahren)
Klasse A1Leichtkrafträder mit max. 125 cm3 Hubraum und max. 11 kW Leistung (max. 80 km/h Höchstgeschwindigkeit, wenn Alter zwischen 16 und 18 Jahren)
Klasse BAuto (Kfz bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht), Fahrzeug darf Fahrersitz und höchstens 8 weitere Sitze haben, Anhänger bis 750 kg oder Leermasse Zugfahrzeug, Klassen L/M/S sind beinhaltet
Klasse BEAnhänger über 750 kg
Klasse CLkw (Kfz über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht), Fahrzeug darf Fahrersitz und höchstens 8 weitere Sitze haben, Anhänger bis 750 kg
Klasse CEAnhänger über 750 kg
Klasse C1Leichter Lkw (Kfz über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht), Anhänger bis 750 kg
Klasse C1EAnhänger bis maximale Leermasse des Zugfahrzeugs, max. 12 Tonnen Gesamtgewicht
Klasse DBus (Kfz mit mehr als Fahrersitz und 8 weiteren Sitzen)
Klasse DEAnhänger über 750 kg
Klasse D1Kleinbus (Kfz mit Fahrersitz und mit mehr als 8, aber maximal 16 weiteren Sitzen)
Klasse D1EAnhänger über 750 kg (keine Personenbeförderung im Anhänger)
(Zusatz-)Klasse ESonstige Anhänger (Klassen BE/CE/C1E/DE/D1E) über 750kg
Klasse LTraktoren und Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit (25 km/h mit Anhängern) sowie Arbeitsmaschinen und Bagger bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Klasse MKleinkrafträder mit max. 50 cm3 Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (ab 16 Jahren)
Klasse SLeichtfahrzeuge bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, max. 50 cm3 Hubraum (Benziner) oder max. 4 kW Leistung (Diesel), 350 kg Höchstgewicht
Klasse TZugmaschinen bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit (40 km/h ab 16 Jahren), Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit, Klassen L/M/S sind beinhaltet

Eine Übersicht über die alten und neuen Fahrerlaubnisklassen gibt es beim ADAC unter dem Punkt Recht & Rat (Führerschein – EU-Führerschein).

Weitere Informationsseiten gibt es beim Bundesverkehrsministerium und bei der EU.