Folgende Fahrerlaubnisklassen sind EU-weit geregelt: Klasse A (Motorräder), Klasse B (Auto), Klasse C (Lkw), Klasse D (Bus) sowie
die Anhänger-Zusatzklasse E (im Kombination: B+E, C+E, D+E).
Daneben sind noch Unterklassen festgelegt, die aber nicht in jedem EU-Mitgliedsland existieren müssen. Dies sind die Unterklassen
A1, B1, C1, C1+E, D1 und D1+E.
Daneben können noch nationale Klassen existieren, die in anderen EU-Mitgliedsländern aber nicht unbedingt anerkannt werden müssen.
In Deutschland sind dies die Klassen L (Traktor), M (Kleinkraftrad), S (Leichtfahrzeug) und T (Zugmaschine).
Ebenfalls geregelt sind die zusätzlichen Schlüsselzahlen, die für Fahrbeschränkungen und Fahrzeuganpassungen gedacht sind. Die Codenummern 01 bis 99 gelten EU-weit, während die Codenummern ab 100 nur im Inland gelten.
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D ist zunächst auf 5 Jahre befristet, danach muss eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Ab einem Alter von 50 Jahren gilt dies auch für Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1+E, D1 und D1+E.
| Klasse A | Motorräder mit mehr als 50 cm3 Hubraum oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit |
| Klasse A (beschränkt) | Motorräder mit max. 25 kW Leistung und nicht mehr als 0,16 kW pro kg (Beschränkung während der ersten zwei Jahre, wenn Alter unter 25 Jahren) |
| Klasse A1 | Leichtkrafträder mit max. 125 cm3 Hubraum und max. 11 kW Leistung (max. 80 km/h Höchstgeschwindigkeit, wenn Alter zwischen 16 und 18 Jahren) |
| Klasse B | Auto (Kfz bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht), Fahrzeug darf Fahrersitz und höchstens 8 weitere Sitze haben, Anhänger bis 750 kg oder Leermasse Zugfahrzeug, Klassen L/M/S sind beinhaltet |
| Klasse BE | Anhänger über 750 kg |
| Klasse C | Lkw (Kfz über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht), Fahrzeug darf Fahrersitz und höchstens 8 weitere Sitze haben, Anhänger bis 750 kg |
| Klasse CE | Anhänger über 750 kg |
| Klasse C1 | Leichter Lkw (Kfz über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht), Anhänger bis 750 kg |
| Klasse C1E | Anhänger bis maximale Leermasse des Zugfahrzeugs, max. 12 Tonnen Gesamtgewicht |
| Klasse D | Bus (Kfz mit mehr als Fahrersitz und 8 weiteren Sitzen) |
| Klasse DE | Anhänger über 750 kg |
| Klasse D1 | Kleinbus (Kfz mit Fahrersitz und mit mehr als 8, aber maximal 16 weiteren Sitzen) |
| Klasse D1E | Anhänger über 750 kg (keine Personenbeförderung im Anhänger) |
| (Zusatz-)Klasse E | Sonstige Anhänger (Klassen BE/CE/C1E/DE/D1E) über 750kg |
| Klasse L | Traktoren und Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit (25 km/h mit Anhängern) sowie Arbeitsmaschinen und Bagger bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit |
| Klasse M | Kleinkrafträder mit max. 50 cm3 Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (ab 16 Jahren) |
| Klasse S | Leichtfahrzeuge bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, max. 50 cm3 Hubraum (Benziner) oder max. 4 kW Leistung (Diesel), 350 kg Höchstgewicht |
| Klasse T | Zugmaschinen bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit (40 km/h ab 16 Jahren), Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit, Klassen L/M/S sind beinhaltet |
Eine Übersicht über die alten und neuen Fahrerlaubnisklassen gibt es beim ADAC unter dem Punkt Recht & Rat (Führerschein – EU-Führerschein).
Weitere Informationsseiten gibt es beim Bundesverkehrsministerium und bei der EU.