Bußgeldkatalog


In Kursivschrift: Geplante Bußgelderhöhung ab 2009.


Bußgeldkatalog - Beispiele für zu schnelles Fahren

  • Innerorts/außerorts 21 - 25 km/h zu schnell: 1 Punkt, 50 €/40 € (80 €/70 €).
  • Innerorts/außerorts 26 - 30 km/h zu schnell: 3 Punkte, 60 €/50 € (100 €/80 €). Fahrverbot nur, wenn es bereits der zweite derartige Verstoß innerhalb eines Jahres ist.
  • Innerorts 31 - 40 km/h zu schnell: 3 Punkte, 100 € (160 €), 1 Monat Fahrverbot.
  • Außerorts 31 - 40 km/h zu schnell: 3 Punkte, 75 € (120 €). Fahrverbot nur, wenn es bereits der zweite derartige Verstoß innerhalb eines Jahres ist.
  • Innerorts 41 - 50 km/h zu schnell: 4 Punkte, 125 € (200 €), 1 Monat Fahrverbot.
  • Außerorts 41 - 50 km/h zu schnell: 3 Punkte, 100 € (160 €), 1 Monat Fahrverbot.

Weitere Ordnungswidrigkeiten

  • Zu wenig Abstand bei mehr als 80 - 130 km/h: 1 Punkt bei weniger als der Hälfte des halben Tachowerts.
  • Vorfahrt nicht beachtet und andere dabei gefährdet: 3 Punkte, 50 € (100 €).
  • Gegen Rechtsfahrverbot auf der Autobahn verstoßen: 1 Punkt, 40 € (80 €).
  • Den Seitenstreifen auf der Autobahn benutzt: 2 Punkte, 100 € (130 €).
  • Rote Ampel überfahren: 3 Punkte, 50 € (90 €).
  • Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde: 4 Punkte, 125 € (200 €) und 1 Monat Fahrverbot.
  • Fußgänger nicht über den Fußgängerüberweg gelassen: 4 Punkte, 50 € (80 €).
  • Handybenutzung während der Fahrt: 1 Punkt, 40 €.
  • Drogen benutzt (außer Arzneimitteln): 4 Punkte, 250 € (500 €), 1 Monat Fahrverbot.

Straftaten:

  • Straßenverkehrsgefährdung (Alkohol, Drogen, rücksichtsloses Fahren): 7 Punkte.
  • Unfallflucht: 5 oder 7 Punkte.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: 6 Punkte.
  • Nicht versichertes Auto: 6 Punkte.
  • Unterlassene Hilfeleistung: 5 Punkte.
  • Nötigung: 5 Punkte.

Fahrverbot

Ein Fahrverbot bedeutet, dass man ein bis drei Monate kein Fahrzeug mehr lenken darf. Der Führerschein, also die Urkunde, mit der die Fahrerlaubnis nachgewiesen wird, muss während der Zeit amtlich hinterlegt werden. Das Verbot gilt bereits ab dem Tag des Bescheids oder Urteils. Die Ablauffrist von ein bis drei Monaten beginnt allerdings erst zu laufen, wenn sämtliche Führerscheine amtlich hinterlegt sind.


Entzug der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist die Genehmigung zum Führen zum Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Der Entzug der Fahrerlaubnis betrifft die Erlaubnis für alle Klassen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu erteilt, sondern muss neu beantragt werden. Vor der Neuerteilung muss oft ein medizinisch-psychologisches Gutachten eingereicht werden (z.B. bei Drogenvergehen, bei mehrfachen Alkohol-Verstößen oder bei einem Alkohol-Verstoß ab 1,6 Promille).


Regelungen für Fahranfänger

Fahranfänger haben eine generelle Probezeit von 2 Jahren. Bei zwei weniger schweren Verfehlungen oder einer schweren Verfehlung (Details siehe untenstehender Link) wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar (auch bekannt als "Nachschulung") ist Pflicht, ansonsten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Bei weiteren zwei wenigere schweren Verfehlungen oder einer schweren Verfehlung wird die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt.
Bei weiteren zwei wenigere schweren Verfehlungen oder einer schweren Verfehlung wird die Fahrerlaubnis entzogen.


Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsübertretungen

Überschreitung: km/h zu viel
Tatort:
Fahrzeugart:
Probezeit:
     Quelle: verkehrsportal.de

Bußgeldkatalog - weitere Informationen

Weitere Informationen zu Bußgeldthemen gibt es bei strafzettel.de

Informationen zur Verkehrsüberwachung gibt es bei radarfalle.de

Den aktuellen Punkte- und Bußgeldkatalog und Details zu den Verfehlungen gibt es hier:

Die offiziellen Gesetzestexte: