Die Schadenstatistiken der jeweiligen Versicherer ändern sich jedes Jahr, je nach Schadensverlauf in den einzelnen Zulassungsbezirken bei den einzelnen Autos. Je wahrscheinlicher oder teurer ein Schaden ist, desto höher steigt der Beitrag. Die Beiträge können je Versicherer unterschiedlich steigen.
Die Leistungen und beitragsrelevanten Faktoren variieren je nach Anbieter. Manche Versicherer zahlen auch bei Folgeschäden durch Marderbisse, bei anderen Versicherern zahlen junge Eltern besonders niedrige Beiträge.
Die Tarife für Neukunden sind oft günstiger als die Tarife für bereits bestehende Verträge. Von sich aus weisen die Versicherer ihre Altkunden darauf aber nicht hin. Die Treue zu einem Versicherer zahlt sich hier also nicht aus.
Der Schadenfreiheitsrabatt lässt sich auf den neuen Versicherungsvertrag übertragen. Bei einem Wechsel geht also der Rabatt nicht verloren.
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Kündigen sollten Sie immer schriftlich. Verlangen Sie von Ihrem Versicherer eine Kündigungsbestätigung.
Wenn man einen Wagen bei der Zulassungsstelle anmeldet, musste man bisher den Versicherungsschutz durch eine Deckungskarte (früher Doppelkarte genannt) des Versicherers nachweisen. Bei einem Versicherungswechsel wurde durch den neuen Versicherer eine neue Deckungskarte direkt an die Zulassungsstelle geschickt.
Ab dem 1. September 2008 sollen Versicherungswechsel elektronisch von den Versicherern an die Zulassungsbehörden übermittelt werden.
Wechsel zum Jahresende: Fast alle Verträge lassen sich zum 31. Dezember eines Jahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ihre Kündigung muss somit bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Wechsel bei Beitragserhöhung oder einem Schaden: Bei einer Beitragserhöhung (höhere Prämie, höhere Typklasse oder höhere Regionalklasse) oder einem Schaden haben Sie einen Monat Zeit, sich einen günstigeren Versicherer zu suchen und Ihre bisherige Versicherung zu kündigen (die Kündigung erfolgt dann zum Datum der Beitragserhöhung).
Fahrzeugwechsel: Mit Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens als Ersatz für Ihr bisheriges Fahrzeug können Sie bei einem beliebigen Versicherer eine neue Versicherung beantragen. Mit der erhaltenen Deckungskarte können Sie das Auto dann zulassen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird vom neuen Versicherer übernommen.
Wenn Sie im Laufe des letzten Jahres zur Versicherung A gewechselt sind und nun zur neuen Gesellschaft B wechseln, kann es
sein, dass Sie von Versicherer A eine Abrechnung nach dem sogenannten Kurztarif erhalten.
Der Grund liegt darin, dass der Versicherungsvertrag normalerweise ein Jahresvertrag ist - läuft der Vertrag weniger als ein
Jahr, bekommen Sie neben der Bestätigung der Vertragsaufhebung eventuell eine Nachzahlung anbei.