Der Schadensfreiheitsrabatt existiert in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung.
Je nach Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre wird ein Rabatt auf den Versicherungsbeitrag gewährt. So zahlt man
beispielsweise nach 20 Jahren ("SF20") ohne gemeldeten Schaden nur noch 30% des eigentlichen Versicherungsbeitrags.
In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsrabatt, dort werden immer 100% des Beitrags bezahlt.
Der Prozentsatz kann sich allerdings bei jedem Versicherer unterscheiden. SF1 in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann 100% Beitrag bedeuten, in der Vollkasko auch 100%. Bei einem anderen Versicherer kann es 90% bedeuten, sowie ein anderer Grundbeitrag.
Bei Meldung eines Schadens wird man beim Schadensfreiheitsrabatt wieder zurückgestuft. Die Höhe der Rückstufung kann sich ebenfalls von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Es kann günstiger sein, kleinere Schäden nicht zu melden und selbst zu bezahlen, um nicht rückgestuft zu werden. Das geht teilweise sogar noch nachträglich.
Der Schadenfreiheitsrabatt lässt sich übertragen, wenn eine Person ein Auto gefahren ist, das über eine andere Person versichert war. Dann lässt sich der selbst erfahrene Rabatt übertragen. Der Schadenfreiheitsrabatt verfällt aber, wenn mehrere Jahre keine Versicherung bestanden hat.
Hier finden Sie einen Kfz-Versicherungsvergleich: Kfz-Versicherungsvergleich