Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den gesetzlichen vorgeschriebenen Versicherungen.
Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle muss
man daher nachweisen, dass Versicherungsschutz besteht.
Bislang galt: Für die Anmeldung oder Ummeldung benötigte man eine Versicherungs-
bestätigung in Papierform (bis 2002 Doppelkarte genannt).
Seit dem 1. März 2008 ist die Deckungskarte in Papierform durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt.
Die Versicherer vergeben statt der Versicherungsbestätigungskarte eine Versicherungs-
bestätigungsnummer (VB oder VB-Nummer).
Diese einmalig verwendbare Nummer ist alphanummerisch und hat sieben Stellen. Die VB-Nummer und die dazugehörigen Daten werden auf elektronischem
Weg an eine zentrale Datenbank der Kfz-Versicherer übermittelt. Die Zulassungsbehörden haben über das Kraftfahrt-Bundesamt Zugriff auf die zentrale Datenbank.
Wenn Sie z.B. bei einem Vergleichsportal im Internet eine neue Kfz-Versicherung beantragen, werden die Daten automatisch an den ausgewählten Versicherer übermittelt und Sie erhalten die VB-Nummer. Der Zulassungsstelle muss bei der An- oder Ummeldung diese Nummer genannt werden. Dort kann dann elektronisch auf Ihre Daten zugegriffen werden, so dass die Daten nicht mehr von Hand eingegeben werden müssen. Auch Fälschungen von Versicherungsbestätigungen werden erschwert.
Tipp: Achten Sie bei der Beantragung einer Kfz-Versicherung auf die korrekte Schreibweise Ihrer Angaben. Bei falschen Angaben in der elektronischen Versicherungsbestätigung kann die Zulassungsstelle darauf bestehen, dass Sie eine neue eVB beantragen.
Zum 1. März 2008 haben einige der fast 700 Zulassungsstellen noch nicht auf das elektronische Verfahren umgestellt. Dazu sind größere finanzielle Investitionen in Hard- und Software nötig, zu der manch eine klamme Kommune noch nicht in der Lage war. Deshalb ist vorgesehen, dass die Kfz-Versicherer bis Ende 2008 weiterhin papiergebundene Versicherungsbestätigungen ausgeben (per Post oder als ausdruckbares PDF). Für den Fall, dass eine Zulassungsstelle noch nicht mit dem neuen Verfahren arbeitet, muss diese Versicherungsbestätigungskarte bei der Zulassung abgegeben werden. Arbeitet eine Zulassungsstelle schon mit dem neuen Verfahren, dient Ihnen die papiergebundene Versicherungsbestätigung nur noch als "Merkhilfe" für die siebenstellige VB-Nummer.
Neben der VB-Nummer benötigen Sie noch weitere Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeugs:
Wenn Sie die Anmeldung auf Ihren Namen nicht selbst vornehmen, müssen Sie stattdessen eine schriftliche Vollmacht erteilen. Der Bevollmächtigte benötigt dann seinen eigenen und Ihren Ausweis.
Sobald der Versicherer über die erfolgte Zulassung informiert wird, wird dann der eigentliche Versicherungsschein versendet und der Beitrag wird fällig.
Tipp: Warten Sie nicht zu lange mit der Zulassung der Fahrzeugs. Je nach Versicherer kann eine eVB bereits nach einiger Zeit verfallen, so dass ein erneuter Antrag gestellt werden muss.
Ein Verzeichnis aller Zulassungsstellen in Deutschland finden Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Ab 2009 sollen die papiergebundene Versicherungsbestätigungen komplett wegfallen. Die VB-Nummer könnte dann in Zukunft auch per E-Mail oder SMS übermittelt werden. Neben kürzeren Wartezeiten bei der Fahrzeugzulassung können dann auch hunderte Tonnen von Papier eingespart werden.
Die eVB ist auch ein weiterer Schritt zur kompletten Online-Zulassung von Fahrzeugen. Das Ziel für die nahe Zukunft ist die komplett digitale Zulassung von Fahrzeugen, ohne dass der Halter bei der Zulassungsbehörde erscheinen muss.